02 31 - 7 24 85 24  Kleppingstr. 20 | 44135 Dortmund

Urlaub | Übertragung

Da sich Beschäftigungsverbote über die Jahresgrenze hinweg erstrecken können und das Urlaubsjahr mit dem Kalenderjahr identisch ist, könnte ein Arbeitgeber auf die Idee kommen, den Verfall des Urlaubs wegen fehlender Inanspruchnahme einzuwenden. Die scheitert aber, weil in einem solchen Fall der Resturlaub kraft Gesetzes auf das laufende oder das nächste Urlaubsjahr übertragen wird.

Diese Website benutzt Cookies, um Ihnen das beste Erlebnis zu ermöglichen. Welche Konsequenzen dies im Hinblick auf die Nutzung Ihrer Daten hat, erfahren Sie in der Datenschutzerklärung. Sie können sich damit einverstanden erklären und "Alle erlauben" oder Cookies individuell konfigurieren.